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   BVerwG, 20.12.2012 - 6 B 29.12   

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https://dejure.org/2012,49202
BVerwG, 20.12.2012 - 6 B 29.12 (https://dejure.org/2012,49202)
BVerwG, Entscheidung vom 20.12.2012 - 6 B 29.12 (https://dejure.org/2012,49202)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Dezember 2012 - 6 B 29.12 (https://dejure.org/2012,49202)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 91 Abs 2 VwGO
    Zulässigkeit einer Klageänderung; rügeloses Einlassen

  • Wolters Kluwer

    Rügelose Einlassung auf eine geänderte Klage bzgl. der Beurteilung der Dienstfähigkeit für den Zivildienst

  • rewis.io

    Zulässigkeit einer Klageänderung; rügeloses Einlassen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 91 Abs. 2
    Rügelose Einlassung auf eine geänderte Klage bzgl. der Beurteilung der Dienstfähigkeit für den Zivildienst

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.04.1999 - 4 C 4.98

    Fortsetzungsfeststellungsklage; erledigendes Ereignis, Zeitpunkt; Zeitraum;

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2012 - 6 B 29.12
    In diesem Zusammenhang kann dahinstehen, ob es für ein rügeloses Einlassen auf die geänderte Klage im Sinne des § 91 Abs. 2 VwGO stets ausreicht, wenn die Beklagtenseite die Unzulässigkeit der geänderten Klage geltend macht, ohne die Zulässigkeit der Klageänderung in Frage zu stellen (so Ortloff/Riese, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Bd. 2, Stand: August 2012, § 91 Rn. 67, Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, § 91 Rn. 17) oder ob es dafür einer Erwiderung in der Sache, also im Hinblick auf die Begründetheit der geänderten Klage bedarf (in diesem Sinne: Rennert, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 91 Rn. 28 unter Berufung auf BVerwG, Urteil vom 28. April 1999 - BVerwG 4 C 4.98 - BVerwGE 109, 74 = Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 5 S. 9).
  • BVerwG, 02.03.2022 - 6 C 7.20

    Anspruch auf Berichtigung des Geburtsdatums im Melderegister (verneint)

    Es muss der Beklagtenseite möglich sein, sich zu allen Aspekten eines Vergleichsvorschlags zu äußern, ohne dass allein in diesem Umstand ein inhaltliches Einlassen auf alle zum jeweiligen Verfahrensstand in Rede stehenden Anträge gesehen werden kann (vgl. zur Klageerweiterung nach § 91 VwGO BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 6 B 29.12 - Buchholz 310 § 91 VwGO Nr. 34 Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2015 - 16 A 1494/14

    Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Erteilung einfacher

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 6 B 29.12 -, juris, Rn. 6, m. w. N.
  • VG Bayreuth, 18.08.2015 - B 5 K 13.438

    "Mobbing" als Dienstunfall (verneint); Dauereinwirkung; fehlendes plötzliches

    Auch die Voraussetzungen, die § 91 Abs. 1 VwGO für eine Klageänderung bzw. Klageerweiterung aufstellt - Einwilligung der Beklagtenseite oder Sachdienlichkeit, wobei nach § 91 Abs. 2 VwGO eine Einwilligung bei rügeloser Einlassung anzunehmen ist -, sind erfüllt (dazu etwa BVerwG, B.v. 20.12.2012 - 6 B 29.12 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 24.4.2015 - 8 ZB 14.1010 - juris Rn. 12 ff.).
  • VG Düsseldorf, 19.06.2013 - 14 K 5773/11
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.12.2012 - 6 B 29.12 -, Rn. 2, juris.
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